BELPORT TOURISMUS UND BAU INDUSTRIE HANDEL AG
Das Recht auf Schutz personenbezogener Daten ist ein grundlegendes Persönlichkeitsrecht. Als BELPORT TOURISMUS UND BAU INDUSTRIE HANDEL AG betrachten wir die Einhaltung dieses Rechts als eine unserer wichtigsten Verpflichtungen. Diese Richtlinie wurde erstellt, um die Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen festzulegen, die wir bei der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten anwenden.
Diese Richtlinie gilt für sämtliche personenbezogenen Daten, die von BELPORT verarbeitet werden. Dies umfasst die Erhebung, Speicherung, Aufbewahrung, Änderung, Übermittlung, Klassifizierung, Bereitstellung und Löschung personenbezogener Daten sowohl durch automatisierte als auch durch nicht automatisierte Verfahren.
Die Richtlinie betrifft personenbezogene Daten von Gesellschaftern, Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern und sonstigen Dritten.
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Ausdrückliche Einwilligung | Freiwillige und informierte Zustimmung zu einem bestimmten Zweck. |
| Personenbezogene Daten | Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. |
| Betroffene Person | Die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden. |
| Datenverantwortlicher | Natürliche oder juristische Person, die über Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. |
| Datenverarbeiter | Natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. |
| Anonymisierung | Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass eine Identifizierung der betroffenen Person ausgeschlossen ist. |
Mitarbeiter sind verpflichtet, vermutete Verstöße gegen diese Richtlinie oder gegen Datenschutzvorschriften unverzüglich der Unternehmensleitung zu melden. Falls personenbezogene Daten unrechtmäßig offengelegt werden, erfolgt die Meldung an die zuständige Behörde und die betroffenen Personen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
Änderungen dieser Richtlinie werden durch den Vorstand genehmigt und den Mitarbeitern über interne Kommunikationskanäle oder die Unternehmenswebsite bekannt gegeben.
Diese Richtlinie wurde vom Vorstand der BELPORT TOURISMUS UND BAU INDUSTRIE HANDEL AG am 18.05.2021 genehmigt und trat an diesem Datum in Kraft.